Die Stadt Düsseldorf hat die Genehmigung für 77 Mietwagen von vier verbundenen Unternehmen widerrufen, die u. a. über Vermittlungsplattformen im Internet (z. B. UBER) Fahrgäste befördern. Das VG Düsseldorf entschied, dass der Widerruf voraussichtlich zu Recht erfolgt ist. Die Unternehmen müssen ihren Mietwagenbetrieb nunmehr sofort einstellen (Az. 6 L 1791/23).
Berufsgeheimnis im juristischen Reagenzglas: Halb voll oder halb leer?
Mit dem Vorschlag der EU-Kommission für eine Neufassung der sog. DAC-Richtlinie sollen die gesetzlichen Regelungen zur Verschwiegenheitspflicht an die Rechtsprechung des EuGH angepasst werden. Im