Schulterblick statt Rückfahrkamera – Zur Unfallhaftung beim Rückwärtsfahren

Wer mit seinem Fahrzeug rückwärts fährt, muss auf andere Verkehrsteilnehmer ganz besonders achten. Auf die Rückfahrkamera darf man sich nicht verlassen. So entschied das LG Lübeck (Az. 9 O 113/21).

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