Nach dem Geldwäschegesetz (GwG) sind WP/vBP als Verpflichtete des GwG zur Erfüllung der geldwäscherechtlichen Vorschriften bestimmt. Prüfungsstellen von Sparkassenverbänden hingegen werden im GwG nicht direkt als Verpflichtete genannt. Gleichwohl sind diese an die geldwäscherechtlichen Vorschriften gebunden. Darauf weist die WPK hin.
Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit: Neuerungen zu A1-Bescheinigungen
Das EU-Parlament hat am 07.07.2026 eine zuvor mit dem Rat erzielte Einigung zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (Verordnungen (EG) Nr. 883/2004 und 987/2009)