Die Einreichung eines Vorabentscheidungsersuchens beim Gerichtshof hindert das vorlegende Gericht nicht daran, das Ausgangsverfahren teilweise fortzusetzen. So der EuGH (Rs. C-176/22).
Bericht über die Sitzung am 28. November 2025
Die WPK informiert über die Sitzung vom 28.11.2025.