Einreichung eines Vorabentscheidungsersuchens beim EuGH hindert nicht an teilweiser Fortsetzung des Ausgangsverfahrens

Die Einreichung eines Vorabentscheidungsersuchens beim Gerichtshof hindert das vorlegende Gericht nicht daran, das Ausgangsverfahren teilweise fortzusetzen. So der EuGH (Rs. C-176/22).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Zaghafter Aufschwung trotz Zolldrama

Das RWI erwartet für das Jahr 2025 eine leichte Erholung der deutschen Wirtschaft: Das reale BIP stieg im ersten Quartal kräftig um 0,4 %, hauptsächlich