Einzelfragen zur Ausstellung von Steuerbescheinigungen und zur Datenübermittlung nach Maßgabe des § 45b und § 45c EStG

Das BMF hat zu Einzelfragen zur Ausstellung von Steuerbescheinigungen und zur Datenübermittlung nach Maßgabe des § 45b und § 45c EStG (Kapitalertragsteuer) Stellung genommen (Az. IV C 1 – S-2410 / 22 / 10001 :001).

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