Wer die Vollmacht nicht widerruft – Ehemalige Grundsicherungsempfängerin haftet für Sozialleistungsbetrug ihres Lebensgefährten

Das LSG Niedersachsen-Bremen entschied, dass eine ehemalige Grundsicherungsempfängerin für den Sozialleistungsbetrug ihres Lebensgefährten haften muss (Az. L 11 AS 330/22).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Corona-Infektion als Arbeitsunfall?

Auch Infektionen mit Krankheitserregern können Arbeitsunfälle sein und damit der gesetzlichen Unfallversicherung unterfallen. Welche Voraussetzungen dazu im Falle einer Corona-Infektion zu erfüllen sind, hatte nun