Gas- und Stromkunden müssen spätestens sechs Wochen nach Beendigung des Vertrages eine Schlussrechnung von ihrem Anbieter erhalten. Das schreibt das Energiewirtschaftsgesetz vor. E.ON hingegen ließ eine Gaskundin knapp zehn Monate auf ihre Schlussrechnung warten. Vor diesem Hintergrund hat der vzbv den Energieversorger verklagt und nun vor dem LG München recht bekommen (Az. 37 O 2240/24).
Eilantrag gegen das Verbot des Handels mit Cannabisjungpflanzen erfolglos
Der gewerbliche Handel mit eingepflanzten Cannabisjungpflanzen ist verboten. Dies hat das VG Köln entschieden und den Eilantrag eines Unternehmers gegen eine Untersagungsverfügung der Stadt Köln