Entschädigung auch bei Flugausfall wegen unerwarteten Todes des Kopiloten

Die Annullierung eines Fluges wegen des unerwarteten Todes des Kopiloten befreit das Luftfahrtunternehmen nicht von seiner Ausgleichspflicht gegenüber den Fluggästen. So der EuGH (Rs. C-156/22 bis C-158/22).

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