Dem Anspruch auf Verdienstausfallentschädigung für einen Arbeitnehmer, der sich im Dezember 2021 nach einer SARS-CoV-2-Infektion in Absonderung bzw. Quarantäne begeben musste, steht nicht entgegen, dass der Arbeitnehmer keine COVID-19-Impfung in Anspruch genommen hatte. Dies entschied das VG Freiburg (Az. 10 K 664/22).
Bestimmung des anwendbaren Rechts bei Wechsel des gewöhnlichen Arbeitsortes bei Arbeit in mehreren Staaten
Der EuGH stellt klar, wie das anwendbare Recht bei einem Wechsel des gewöhnlichen Arbeitsortes zu bestimmen ist (Rs. C-485/24).