Dem Anspruch auf Verdienstausfallentschädigung für einen Arbeitnehmer, der sich im Dezember 2021 nach einer SARS-CoV-2-Infektion in Absonderung bzw. Quarantäne begeben musste, steht nicht entgegen, dass der Arbeitnehmer keine COVID-19-Impfung in Anspruch genommen hatte. Dies entschied das VG Freiburg (Az. 10 K 664/22).
Kulanz bei defektem Kühlschrank
Muss der defekte, alte Kühlschrank zurückgegeben werden, wenn aus Kulanz ein Rabatt für einen neuen Kühlschrank gewährt wird? Diese Frage hatte das AG München zu