Beschlüsse, die gegen den Willen eines Wohnungseigentümers von den anderen Eigentümern gefasst wurden, sind gültig. Ein ursprünglicher Genehmigungsbeschluss mit Erlaubnis zum Einbau eines Kamins kann eingeschränkt werden, wenn er keine näheren Festlegungen dazu enthielt, wie die Abluftführung für den Kamin auszusehen habe und wo sie verlaufen solle. So das Amtsgericht Bad Dürkheim (Az. 3 C 17/21).
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung einer Hochschulkanzlerin erfolglos
Die gegenwärtige Kanzlerin einer staatlichen Universität des Landes Berlin kann die Neubesetzung des auf Zeit vergebenen Amtes nicht im Wege des von ihr geführten Eilrechtsschutzverfahrens