Beschlüsse, die gegen den Willen eines Wohnungseigentümers von den anderen Eigentümern gefasst wurden, sind gültig. Ein ursprünglicher Genehmigungsbeschluss mit Erlaubnis zum Einbau eines Kamins kann eingeschränkt werden, wenn er keine näheren Festlegungen dazu enthielt, wie die Abluftführung für den Kamin auszusehen habe und wo sie verlaufen solle. So das Amtsgericht Bad Dürkheim (Az. 3 C 17/21).
Altgesellen dürfen väterlichen Handwerksbetrieb übernehmen
Die Handwerkskammer Koblenz hat in zwei Fällen zu Unrecht die Erteilung von Ausübungsberechtigungen für zulassungspflichtige Handwerke abgelehnt. Dies entschied das OVG Rheinland-Pfalz (Az. 6 A