Beschlüsse, die gegen den Willen eines Wohnungseigentümers von den anderen Eigentümern gefasst wurden, sind gültig. Ein ursprünglicher Genehmigungsbeschluss mit Erlaubnis zum Einbau eines Kamins kann eingeschränkt werden, wenn er keine näheren Festlegungen dazu enthielt, wie die Abluftführung für den Kamin auszusehen habe und wo sie verlaufen solle. So das Amtsgericht Bad Dürkheim (Az. 3 C 17/21).
Fußballverein gegen Ticketzweitmarkthändler
Das LG München I hat über die Klage der FC Bayern München AG gegen die Viagogo GmbH entschieden. Dabei gab sie der Klägerin teilweise Recht: