Das BMF hat den Entwurf des Bekanntmachungsschreibens zu den geänderten Programmablaufplänen für den Lohnsteuerabzug ab dem 01.07.2023 und die Entwürfe der Programmablaufpläne (Anlagen 1 und 2) veröffentlicht.
Bayerischer Anwaltsgerichtshof entscheidet zu Fremdbesitzverbot
Der Widerruf der Zulassung einer Rechtsanwaltsgesellschaft, weil sie einen reinen Finanzinvestor aufgenommen hatte, war zulässig. Das befand der BayAGH unter Berücksichtigung der Entscheidung des EuGH,