Das neue Energieeffizienzgesetz verpflichtet Behörden, Unternehmen und Rechenzentren, mehr Energie einzusparen. Denn Klimaschutz und Energiewende können lt. Bundesregierung nur erfolgreich sein, wenn der Energieverbrauch in Deutschland dauerhaft sinkt. Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf nun beschlossen.
Anwendung des § 6a Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG)
Mit dem Gesetz zur Änderung des GrEStG vom 12. Mai 2021 wurde neben der Änderung des § 1 Absatz 2a des GrEStG sowie der Neueinfügung