Das OLG Oldenburg hat in einem Arzthaftungsfall einem frühgeborenen Kind ein Schmerzensgeld von 130.000 Euro sowie Schadensersatzansprüche für materielle Schäden zugesprochen (Az. 5 U 45/22).
Fristlose Entlassung einer Justizvollzugsbeamtin auf Widerruf
Die fristlose Entlassung einer Justizvollzugsbeamtin auf Widerruf wegen Kontakten zu ihrem inhaftiertem Lebensgefährten ist rechtmäßig. So entschied das VG Darmstadt (Az. 1 L 2791/25.DA).