Erblindung nach Frühgeburt – Zum Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz

Das OLG Oldenburg hat in einem Arzthaftungsfall einem frühgeborenen Kind ein Schmerzensgeld von 130.000 Euro sowie Schadensersatzansprüche für materielle Schäden zugesprochen (Az. 5 U 45/22).

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