Erfolg für DStV: Keine EU-Mindeststrafen bei Verstößen gegen Anzeigepflichten

Die Mitgliedstaaten haben sich im Rat der EU auf einen gemeinsamen Standpunkt zur 8. Richtlinie über die Zusammenarbeit der Behörden im Bereich der Besteuerung (DAC 8) verständigt. In dem Zusammenhang haben die Mitgliedstaaten dem Vorschlag der EU-Kommission für die Einführung überhöhter EU-Mindeststrafen bei bestimmten Verstößen gegen die Anzeigepflicht grenzüberschreitender Steuergestaltungen eine Absage erteilt. Ein Erfolg für den DStV.

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Gesetzliche Neuregelungen im April 2024

Die Haushaltsfinanzierung 2024 steht. Das Wachstumschancengesetz soll Unternehmen steuerlich entlasten und sie von bürokratischen Hürden befreien. Erwachsene dürfen jetzt legal Cannabis konsumieren. Die Neuregelungen der

BFH zum Vorsteuerabzug bei Kureinrichtungen

Der BFH hatte zu entscheiden, ob der Betrieb von Kureinrichtungen gegen eine Kurtaxe eine unternehmerische Tätigkeit darstellt und somit der Vorsteuerabzug für damit zusammenhängende Eingangsleistungen