Bei der Pfändung von Arbeitseinkommen gelten nach § 850c ZPO Freigrenzen. Die unpfändbaren Beträge erhöhen sich zum 01.07.2023.
Risikoaufklärung bei Permanent Make Up
Das AG München stellte klar, dass eine Aufklärung über gesundheitliche Risiken bei einer Kosmetik-Behandlung (hier: ein permanentes Lippen Make Up) bereits vor Vertragsabschluss erfolgen muss