Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Kostenentscheidung eines Sozialgerichts

Das BVerfG entschied, dass die Kostengrundentscheidung eines Sozialgerichts die Beschwerdeführerin in ihrem Recht aus Art. 3 Abs. 1 GG in seiner Ausprägung als Willkürverbot verletzt. Das Sozialgericht hat § 193 SGG in nicht mehr nachvollziehbarer Weise angewendet (Az. 1 BvR 311/22).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Gesetzliche Neuregelungen im Mai 2026

Angesichts der hohen Spritpreise werden Verbraucherinnen und Verbraucher durch die Senkung der Energiesteuer entlastet. Die Krankenhausreform wird für den ländlichen Raum geöffnet. Der Aufbau der