Erste Tätigkeitsstätte bei grenzüberschreitender Arbeitnehmerentsendung nach neuem Reisekostenrecht

Das FG Niedersachsen hat sich mit der Frage beschäftigt, ob ein Arbeitnehmer, der im Rahmen einer grenzüberschreitenden Arbeitnehmerentsendung nach Deutschland entsandt wird nach neuem Reisekostenrecht eine erste Tätigkeitsstätte begründet (Az. 9 K 94/23).

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