Auf dem Weg zur Klimaneutralität bis 2050 will die EU-Kommission die Treibhausgas-Emissionen weiter senken. Sie empfiehlt, dass die EU im Einklang mit wissenschaftlichen Gutachten für das Jahr 2040 für die Nettotreibhausgas-Emissionen ein Reduktionsziel um mindesten 90 Prozent verglichen zum Stand von 1990 setzt.
Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund des Ergänzungsabkommens zum Protokoll über die NATO-Hauptquartiere und Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 7 Satz 1 Buchst. d UStG
Das BMF gibt die Regelungen zu den Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund des Ergänzungsabkommens zum Protokoll über die NATO-Hauptquartiere und zur Anwendung der Umsatzsteuerbefreiung nach § 4