Die EU-Kommission hat den Online-Marktplätzen Temu und Shein förmliche Auskunftsersuchen im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste (DSA) übermittelt. Bis zum 12.07.2024 müssen sie weitere Informationen vorlegen, wie sie die Verpflichtungen im Rahmen DSA einhalten.
Rechtsfrieden statt Mietrechtsprozess: Vergleich nach Immobilienkauf
Ein Vergleich vor dem LG München II dürfte wohl dazu führen, dass ein Mieter in Hannover aufatmen und Weihnachten ohne Sorge vor Mieterhöhungen feiern kann