Die EU-Kommission hat den Online-Marktplätzen Temu und Shein förmliche Auskunftsersuchen im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste (DSA) übermittelt. Bis zum 12.07.2024 müssen sie weitere Informationen vorlegen, wie sie die Verpflichtungen im Rahmen DSA einhalten.
Streit um Blumenkästen am Balkon
Eine WEG kann beschließen, dass Blumenkästen auf der Innenseite des Balkongeländers anzubringen sind. So entschied das AG München (Az. 1293 C 12154/24 WEG).