EU-Kommission schließt beihilferechtliche Ermittlungen zu Steuervorbescheiden für Fiat, Amazon und Starbucks ab

Die EU-Kommission hat drei eingehende beihilferechtliche Prüfungen von Steuervorbescheiden zu Verrechnungspreisen abgeschlossen, die Fiat und Amazon von Luxemburg und Starbucks von den Niederlanden erteilt worden waren. Infolge der Urteile der Unionsgerichte stellte die Kommission fest, dass den Unternehmen durch die Steuervorbescheide keine selektiven Vorteile gewährt wurden.

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Hoffnung auf Aufschwung bleibt

Im Oktober 2025 steigen die Erwartungen über die wirtschaftliche Lage Deutschlands lt. ZEW leicht an. Sie liegen mit plus 39,3 Punkten um plus 2,0 Punkte