EU passt Produkthaftungsvorschriften an digitales Zeitalter und Kreislaufwirtschaft an

Der Rat der EU hat am 10.10.2024 eine Richtlinie angenommen, mit der das Haftpflichtrecht in der EU aktualisiert wird. Die neuen Haftungsvorschriften werden der Tatsache, dass viele Produkte heutzutage digitale Funktionen haben und die Wirtschaft zunehmend kreislauforientiert wird, besser Rechnung tragen.

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Keine Auskunft über Samenspenden

Das OLG Frankfurt hat bestätigt, dass die mittels Samenspende gezeugte Klägerin von dem behandelnden Arzt nicht Auskunft über die Anzahl u. a. der Verwendung von