EuGH zum Streit um eine in der Werbung bekannt gegebene Preisermäßigung

Eine in der Werbung bekannt gegebene Preisermäßigung muss auf der Grundlage des niedrigsten Preises der letzten 30 Tage berechnet werden. So entschied der EuGH (Rs. C-330/23).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge