Aufenthaltserlaubnis in der EU zu Studienzwecken: Ein Mitgliedstaat kann einen missbräuchlichen Antrag ablehnen, auch wenn er die Richtlinie, in der diese Befugnis vorgesehen ist, nicht korrekt umgesetzt hat. Das Missbrauchsverbot ist ein allgemeiner Grundsatz des Unionsrechts, der nicht erst umgesetzt werden muss, um angewandt werden zu können. So entschied der EuGH (Rs. C-14/23).
Wer schnarcht, schläft – Richterbank nicht ordnungsgemäß besetzt
Ein Richter, der in der mündlichen Verhandlung für eine nicht unerhebliche Zeit einschläft und schnarcht, gilt als „abwesend“, weil er dann wesentlichen Vorgängen nicht mehr