Aufenthaltserlaubnis in der EU zu Studienzwecken: Ein Mitgliedstaat kann einen missbräuchlichen Antrag ablehnen, auch wenn er die Richtlinie, in der diese Befugnis vorgesehen ist, nicht korrekt umgesetzt hat. Das Missbrauchsverbot ist ein allgemeiner Grundsatz des Unionsrechts, der nicht erst umgesetzt werden muss, um angewandt werden zu können. So entschied der EuGH (Rs. C-14/23).
Aktivrente, Kasse, Grunderwerbsteuer: DStV bei BMF-Steuerabteilungsleiterin
Der DStV fordert gegenüber dem BMF mehr Praktikabilität und frühzeitige Rechtssicherheit bei Aktivrente, Kassenpflichten und Grunderwerbsteuerreformen und mahnte insbesondere realistische Übergangsregelungen sowie eine stärkere Einbindung