Laut EuGH-Generalanwalt Pitruzzella haftet bei einem unbefugten Zugang zu personenbezogenen Daten durch Dritte der Verantwortliche für mutmaßliches Verschulden und es kommt eventuell ein Ersatz des immateriellen Schadens in Betracht (Rs. C-340/21).
Fußballverein gegen Ticketzweitmarkthändler
Das LG München I hat über die Klage der FC Bayern München AG gegen die Viagogo GmbH entschieden. Dabei gab sie der Klägerin teilweise Recht: