Der EuGH hat den Begriff der außergewöhnlichen Umstände, unter denen die zuständige Justizbehörde nach Art. 23 der Verordnung (EG) Nr. 805/2004 die Vollstreckung einer im Ursprungsmitgliedstaat als Europäischer Vollstreckungstitel bestätigten Entscheidung aussetzen kann, konkretisiert (Rs. C-393/21). Darauf weist die BRAK hin.
Feuerwehrgebühren für Löscheinsatz nach Entsorgung von Kaminasche in Biotonne rechtmäßig
Das VG Gießen hat eine Klage abgewiesen, mit der sich der Kläger gegen die Erhebung von Feuerwehrgebühren durch die Gemeinde Wettenberg für einen Einsatz der