Die tägliche Ruhezeit kommt zur wöchentlichen Ruhezeit hinzu, auch wenn sie dieser unmittelbar vorausgeht. Dies ist auch dann der Fall, wenn die nationalen Rechtsvorschriften den Arbeitnehmern eine wöchentliche Ruhezeit gewähren, die länger ist als unionsrechtlich vorgegeben. So der EuGH (Rs. C-477/21).
Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO)
Insbesondere aufgrund der Zweiten Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung ergibt sich lt. BMF an verschiedenen Stellen Änderungsbedarf beim Anwendungserlass zur Abgabenordnung zu § 146a (Az.