Die Unterlassung der öffentlichen Bekanntmachung der Maßnahmen zur Sanierung eines Kreditinstituts bewirkt weder die Ungültigkeit dieser Maßnahmen noch nimmt sie ihnen ihre Wirkungen in einem anderen Mitgliedstaat. So entschied der EuGH (Rs. C-498/22 bis C–500/22).
Richtlinie über angemessene Mindestlöhne: EuGH-Urteil bestätigt die Gültigkeit weitgehend
Die EU-Kommission begrüßt das Urteil des EuGH, in dem weitgehend bestätigt wird, dass die Richtlinie über angemessene Mindestlöhne auf einer soliden rechtlichen Grundlage steht.