Die Klage des Halters eines Fahrzeugs, aus dem Öl in den Boden vor der Pfälzerwaldhütte ausgetreten war, wurde vom VG Neustadt abgewiesen. Der Rechtsstreit drehte sich um einen Kostenbescheid für die Bodensanierung, die der beklagte Landkreis Südwestpfalz infolge des Ölunfalls veranlasst hatte (Az. 4 K 661/22).
Anforderung von Abrechnungsbelegen ist kein Einsichtnahmeersuchen bei dem Vermieter
Das LG Hanau hat entschieden, dass die Anforderung von Belegkopien der Betriebskostenabrechnung kein wirksames Einsichtnahmeersuchen darstellt, wenn die Einsicht bei dem Vermieter zumutbar ist. Hierfür