Fehlender Arbeitsantritt als sozialwidriges Verhalten?

Das LSG Niedersachsen-Bremen entschied, dass die unterlassene Aufnahme einer Arbeit jedenfalls dann kein sozialwidriges Verhalten darstellt, wenn das Jobcenter den Betroffenen „allein lässt“ und nicht die nötige Hilfe leistet (Az. L 11 AS 336/21).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Produktion im März 2025: +3,0 % zum Vormonat

Die reale (preisbereinigte) Produktion im Produzierenden Gewerbe ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes im März 2025 gegenüber Februar 2025 saison- und kalenderbereinigt um 3,0