Am 27.12.2024 wurde das Gesetz über die Digitalisierung des Finanzmarktes (FinmadiG) im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. I 2024 Nr. 438). Gegenüber dem Regierungsentwurf neu eingefügt wurde § 34d Abs. 13 GewO, der eine neue Prüfungsaufgabe auch für WP/vBP enthält. Darauf weist die WPK hin.
Fristlose Entlassung einer Justizvollzugsbeamtin auf Widerruf
Die fristlose Entlassung einer Justizvollzugsbeamtin auf Widerruf wegen Kontakten zu ihrem inhaftiertem Lebensgefährten ist rechtmäßig. So entschied das VG Darmstadt (Az. 1 L 2791/25.DA).