Das LG München II hat den beklagten Verein verurteilt, es zu unterlassen, auf den betroffenen Grundstücken des Klägers im Rahmen des auf der Kandahar-Abfahrt in Garmisch-Partenkirchen veranstalteten FIS Ski-Weltcuprennen fliegende Bauten im Sinne des Baurechts und VIP-Zelte zu errichten (Az, 11 O 2175/17).
Die wirtschaftliche Lage in Deutschland im Juni 2025
Die gesamtwirtschaftliche Dynamik im ersten Quartal fiel lt. BMWE mit einem preis-, saison- und kalenderbereinigten Anstieg des BIP um 0,4 % ggü. dem Vorquartal etwas