Das LG München II hat den beklagten Verein verurteilt, es zu unterlassen, auf den betroffenen Grundstücken des Klägers im Rahmen des auf der Kandahar-Abfahrt in Garmisch-Partenkirchen veranstalteten FIS Ski-Weltcuprennen fliegende Bauten im Sinne des Baurechts und VIP-Zelte zu errichten (Az, 11 O 2175/17).
Risikoaufklärung bei Permanent Make Up
Das AG München stellte klar, dass eine Aufklärung über gesundheitliche Risiken bei einer Kosmetik-Behandlung (hier: ein permanentes Lippen Make Up) bereits vor Vertragsabschluss erfolgen muss