Mit dem BMF-Schreiben werden zur umsatzsteuerlichen Erfassung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts aktualisierte Vordruckmuster bereitgestellt (Az. III C 3 – S 7532/00030/005/206).
BFH: Feier des Arbeitgebers anlässlich der Verabschiedung eines Arbeitnehmers führt nicht zu steuerpflichtigem Arbeitslohn
Wenn der Arbeitgeber die Kosten für einen Empfang anlässlich der Verabschiedung seines Arbeitnehmers in den Ruhestand trägt, führen diese Kosten bei dem Ausscheidenden nicht zu