Fällt eine Personengesellschaft mit einem ihrer Tochter-Kapitalgesellschaft gewährten Darlehen aus, ist bei Berechnung der für die Anwendung des Teilabzugsverbots maßgeblichen Beteiligungsquote auf die hinter der Personengesellschaft stehenden natürlichen Personen abzustellen. So das FG Münster (Az. 2 K 3123/21 F).
BFH zu § 8c KStG und Wirkung auf ein Verlustausgleichsvolumen des Vorjahres
Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob ein unterjähriger schädlicher Beteiligungserwerb (§ 8c KStG) bei nachfolgender rückwirkender Umwandlung den Verlustrücktrag nicht einschränkt – entgegen