Die vom BMF eingesetzten Expertenkommissionen „Vereinfachte Unternehmensteuer“ und „Bürgernahe Einkommensteuer“ haben ihre Berichte an Bundesfinanzminister Lindner übergeben.
Verfassungswidrigkeit des Rundfunkbeitrags erst bei gröblicher Verfehlung der Programmvielfalt
Die Erhebung des Rundfunkbeitrags steht erst dann mit Verfassungsrecht nicht mehr in Einklang, wenn das Gesamtprogrammangebot der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten die Anforderungen an die gegenständliche und