Das FG Münster entschied, dass für den „Anteil der Gesellschaft“ i. S. d. § 1 Abs. 3 GrEStG auch bei einer unmittelbaren Beteiligung an einer grundbesitzenden Personengesellschaft auf die vermögensmäßige Beteiligung am Gesellschaftskapital und nicht auf die gesamthänderische Mitberechtigung am Gesellschaftsvermögen (sog. Pro-Kopf-Betrachtung) abzustellen ist (Az. 8 K 2751/21 F).
Eingliederungshilferecht: Keine Sozialleistungen für Diplomaten und ihre Angehörigen
Das SG Frankfurt hat entschieden, dass ein Diplomatenkind wegen des Diplomatenstatus keinen Anspruch auf Eingliederungshilfe in Form einer Schulassistenz hat (Az. S 27 SO 139/25).