Das BMF hat die geänderten Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2023 vom 13. Februar 2023 (BStBl I Seite 251) bekanntgemacht. Hierbei wird das Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz – PUEG) berücksichtigt. (Az. IV C 5 – S-2361 / 19 / 10008 :009).
Tarif Bundle: Handy-Verkäufer ist nicht verantwortlich für Servicebedingungen
Vermittelt ein Handy-Verkäufer die Möglichkeit zum gleichzeitigen Abschluss eines Mobilfunkvertrages und kommen die Verträge nur bei Akzeptanz von Servicebedingungen zustande, haftet er nicht für allein