Gebührenrecht: Anwaltliche Rechnungen bedürfen ab sofort nicht mehr der Schriftform

Eine handschriftliche Unterschrift, wie bisher, ist nicht mehr erforderlich. Die BRAK hatte sich wiederholt für eine derartige Formerleichterung eingesetzt. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte können Gebührenrechnungen seit dem 17.07.2024 in Textform an ihre Mandantschaft mitteilen.

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Stärkere Regulierung von Kryptowerten gebilligt

Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen sollen künftig Finanzbehörden Informationen über bestimmte Transaktionen von Kryptowerte-Nutzern melden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung hat der Finanzausschuss gebilligt.