Eine handschriftliche Unterschrift, wie bisher, ist nicht mehr erforderlich. Die BRAK hatte sich wiederholt für eine derartige Formerleichterung eingesetzt. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte können Gebührenrechnungen seit dem 17.07.2024 in Textform an ihre Mandantschaft mitteilen.
BFH zur allgemeinen Förderung des demokratischen Staatswesens durch Bereitstellung einer Online-Plattform für Anliegen Dritter
Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, ob eine „allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens“ i. S. des § 52 Abs. 2 Satz 1