Eine handschriftliche Unterschrift, wie bisher, ist nicht mehr erforderlich. Die BRAK hatte sich wiederholt für eine derartige Formerleichterung eingesetzt. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte können Gebührenrechnungen seit dem 17.07.2024 in Textform an ihre Mandantschaft mitteilen.
Ohne Pflicht gezahlt – Rechtsschutzversicherung kann Anwalt dennoch in Regress nehmen
Für den Regress wegen Anwaltsverschuldens ist es irrelevant, ob eine Rechtsschutzversicherung ohne rechtliche Verpflichtung gezahlt hat, so der BGH (Az. IX ZR 79/25). Über diese