Ein ordnungsgemäß per beA eingereichter Schriftsatz, der wegen des überlangen Dateinamens nicht übermittelt wurde, muss berücksichtigt werden. Die BRAK weist auf die Entscheidung des BVerf hin (Az. 1 BvR 1881/21).
Veröffentlichung des amtlich vorgeschriebenen Datensatzes und der Datensatzbeschreibung zu § 22g UStG
Das BMF hat den amtlich vorgeschriebenen Datensatz und die Datensatzbeschreibung zu § 22g UStG veröffentlicht (Az. III C 5 – S-7420 / 20 / 10007