Gericht muss Schreiben mit überlangem Dateinamen berücksichtigen

Ein ordnungsgemäß per beA eingereichter Schriftsatz, der wegen des überlangen Dateinamens nicht übermittelt wurde, muss berücksichtigt werden. Die BRAK weist auf die Entscheidung des BVerf hin (Az. 1 BvR 1881/21).

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