Wer als Anwalt krankheitsbedingt einen Gerichtstermin nicht wahrnehmen kann, muss diesen wenigstens absagen, soweit dies trotz der Krankheit noch möglich ist. Möglich sei dies jedenfalls, wenn der an Zahnschmerzen leidende Anwalt noch vor dem Gerichtstermin in der Lage war, vor dem Gang zum Zahnarzt bei seinem Kollegen anzurufen und ein Taxi zu bestellen. Auf diese Entscheidung des BGH weist die BRAK hin (Az. V ZB 50/23).
Inflationsrate im April 2025 voraussichtlich +2,1 %
Die Inflationsrate in Deutschland wird im April 2025 voraussichtlich +2,1 % betragen. Wie das Statistische Bundesamt nach bisher vorliegenden Ergebnissen mitteilt, steigen die Verbraucherpreise gegenüber