Wer als Anwalt krankheitsbedingt einen Gerichtstermin nicht wahrnehmen kann, muss diesen wenigstens absagen, soweit dies trotz der Krankheit noch möglich ist. Möglich sei dies jedenfalls, wenn der an Zahnschmerzen leidende Anwalt noch vor dem Gerichtstermin in der Lage war, vor dem Gang zum Zahnarzt bei seinem Kollegen anzurufen und ein Taxi zu bestellen. Auf diese Entscheidung des BGH weist die BRAK hin (Az. V ZB 50/23).
Bundesregierung, Wirtschaft und Forschung richten Plattform Industrie 4.0 auf industrielle KI aus
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) und das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) wollen gemeinsam mit Wirtschaft und Wissenschaft bis zum Jahr