Wer als Anwalt krankheitsbedingt einen Gerichtstermin nicht wahrnehmen kann, muss diesen wenigstens absagen, soweit dies trotz der Krankheit noch möglich ist. Möglich sei dies jedenfalls, wenn der an Zahnschmerzen leidende Anwalt noch vor dem Gerichtstermin in der Lage war, vor dem Gang zum Zahnarzt bei seinem Kollegen anzurufen und ein Taxi zu bestellen. Auf diese Entscheidung des BGH weist die BRAK hin (Az. V ZB 50/23).
Nordrhein-Westfalen setzt als erstes Bundesland auf Künstliche Intelligenz in der Steuerveranlagung
Die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen geht einen weiteren Schritt in Richtung digitale Verwaltung: Ab Mai 2025 wird in vier Pilotfinanzämtern des Landes erstmals ein KI-Modul zur Unterstützung