Gesundheitswerbung für Gamer-Energy-Drink ist unzulässig

Das LG Hamburg hat der Emporgy GmbH untersagt, für ein Pulver zur Zubereitung von Energy-Drinks mit der Aussage zu werben, das Getränk verleihe Konzentrations- und Leistungsfähigkeit. Damit gab das Gericht einer Klage des vzbv statt. Die Werbung beinhaltete verbotene Angaben (Az. 312 O 256/21).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrags

Das LG Flensburg hat entschieden, dass der Grundstückskaufvertrag wegen arglistiger Täuschung rückabzuwickeln ist, da der von der Verkäuferin zugesicherte Dachgeschossausbau baurechtlich nicht genehmigungsfähig war (Az.