Grundrente: Anrechnung des Ehegatteneinkommens verfassungsgemäß

Das Einkommen des Ehegattens darf auf die Grundrente der Ehefrau angerechnet werden. Diese Praxis der Deutschen Rentenversicherung ist verfassungsgemäß. Dies entschied das LSG Nordrhein-Westfalen (Az. L 18 R 707/22).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge