Keine Betreuung in Kindertagesstätte bei fehlendem Masernimpfschutz

Ein Rechtsanspruch eines Kindes auf Betreuung in einer Kindertagesstätte besteht nur bei Vorlage eines Nachweises eines ausreichenden Impfschutzes bzw. Immunität gegen Masern oder eines aussagekräftigen ärztlichen Zeugnisses darüber, dass das Kind aufgrund einer individuellen medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden kann. So entschied das VG Mainz (Az. 1 L 98/24).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Gesetzliche Neuregelungen im August 2024

Das BAföG steigt. Die Verwaltung bietet mehr digitalen Service. Briefe kommen weiter zuverlässig, brauchen aber etwas länger. Zusätzliche Milliarden fließen in eine leistungsfähige Bahninfrastruktur. Diese