Bayern hat die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung bis zum 30.04.2023 verlängert. Die Frist endet aufgrund des Sonn- und Feiertages mit Ablauf des 02.05.2023. Das BayLfSt hat zudem auf die häufigsten Fehler bei Abgabe der Erklärung hingewiesen.
WPK zur Kritik an der Weitergabe eines Hinweisentwurfs der Kommission für Qualitätskontrolle
Der Präsident der WPK äußert sich zur Kritik des Verbands für die mittelständische Wirtschaftsprüfung (wp.net) an der Weitergabe eines Hinweisentwurfs der KfQK zur Durchführung und