Bayern hat die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung bis zum 30.04.2023 verlängert. Die Frist endet aufgrund des Sonn- und Feiertages mit Ablauf des 02.05.2023. Das BayLfSt hat zudem auf die häufigsten Fehler bei Abgabe der Erklärung hingewiesen.
Finanzgericht Köln weist Klage in einem Verfahren zur neuen Grundsteuerbewertung ab
Das FG Köln verhandelte erstmalig in einem Verfahren, das die Bewertung einer Immobilie für die neue Grundsteuer in NRW betrifft. Die neue Grundsteuerbewertung – hier