Im Zusammenhang mit Billigangeboten von asiatischen Onlinemarktplätzen sieht die Bundesregierung derzeit zwar keine Wettbewerbsverzerrung im Sinne einer Einschränkung des freien Wettbewerbs aufgrund der Existenz von Billigangeboten beziehungsweise der 150-Euro-Zollfreigrenze gegeben. Allerdings sei erkannt worden, dass bei den genannten Online-Angeboten in der Praxis Herausforderungen bei der Durchsetzung verschiedener Rechtsakte bestehen.
Zaghafter Aufschwung trotz Zolldrama
Das RWI erwartet für das Jahr 2025 eine leichte Erholung der deutschen Wirtschaft: Das reale BIP stieg im ersten Quartal kräftig um 0,4 %, hauptsächlich