Die fristlose Kündigung wegen Statuswechsel einer Hebamme von freiberuflicher Tätigkeit zu einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis ist unwirksam. So entschied das OLG Frankfurt (Az. 17 U 30/22).
BFH: Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs
Der BFH hatte zu entscheiden, ob lediglich eine Vertragsübernahme oder aber eine Vertragsaufhebung und damit eine Rückgängigmachung vorliegt, wenn bei einem Erwerbsvorgang die Käuferseite ausgetauscht