Heranziehung von Pflegeeinrichtungen zum sog. Umlageverfahren rechtmäßig

Das VG Gießen hat eine Klage abgewiesen mit der sich der Kläger, ein Kreisverband des Deutschen Roten Kreuzes, gegen die Heranziehung zur Zahlung der Umlage 2024 zur Ausübung des Pflegeberufegesetzes wandte (Az. 8 K 345/24.GI).

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