Das VG Gießen hat eine Klage abgewiesen mit der sich der Kläger, ein Kreisverband des Deutschen Roten Kreuzes, gegen die Heranziehung zur Zahlung der Umlage 2024 zur Ausübung des Pflegeberufegesetzes wandte (Az. 8 K 345/24.GI).
Im Kabinett beschlossen: Sozialer Schutz für Paketboten
Weniger Scheinselbstständigkeit und mehr sozialversicherungspflichtige Beschäftigung: Das Paketboten-Schutzgesetz hat die Arbeitsbedingungen in der Paketbranche verbessert. Deshalb hat das Kabinett jetzt die Entfristung des Gesetzes beschlossen.